Hamburg hat die Regelungen des Lohntarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen für allgemeinverbindlich erklärt. Damit müssen auch Unternehmen, die dem Tarifvertrag bislang nicht unterfielen, die darin festgelegten höheren Löhne zahlen.
Nach Angaben der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation gilt die Allgemeinverbindlicherklärung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Die Löhne steigen rückwirkend zum 1. März 2026 zunächst um knapp 3,7 Prozent und zum 1. Februar 2027 um weitere knapp 3,7 Prozent. Gegenüber dem Vorgängertarifvertrag beziffert die Behörde die Erhöhung insgesamt auf 7,4 Prozent.
Der Tarifvertrag regelt außerdem Zuschläge, Funktionszulagen und Ausbildungsvergütungen. Neu ist eine Zulage für Sicherheitsmitarbeitende in der Drohnenabwehr. Nach Behördenangaben arbeiten etwa 10.000 Beschäftigte im Hamburger Sicherheitsgewerbe. Die Bekanntmachung in den Amtsblättern des Landes und des Bundes wurde zeitnah angekündigt.
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